Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27. Juli 2026 | Palverdis Digital GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Palverdis Digital GmbH (im Folgenden "Anbieter") und den Teilnehmenden an Trainingsleistungen (im Folgenden "Auftraggeber"). Es gilt österreichisches Recht.
A. Geltungsbereich und Vertragsschluss
A.1 Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungsvereinbarungen zwischen Palverdis Digital GmbH und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
A.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
A.3 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter erbringt Trainingsleistungen im Bereich Führungskompetenz, insbesondere zu den Themen Delegation und Gesprächsführung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Der Anbieter schuldet eine sorgfältige Durchführung der vereinbarten Trainingsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg beim Auftraggeber.
B. Vergütung und Zahlung
B.1 Honorar
Das Honorar für Trainingsleistungen wird individuell vereinbart und in der Leistungsvereinbarung festgehalten. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
B.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
B.3 Vorauszahlung
Der Anbieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu verlangen. Der Beginn der Leistungserbringung kann vom Eingang der Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
C. Stornierung und Absage
C.1 Stornierung durch den Auftraggeber
Bei Stornierung einer vereinbarten Trainingsleistung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen: Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten. Bei Stornierung 7 bis 13 Tage vorher werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars fällig. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin wird das volle Honorar fällig. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Absprache möglich.
C.2 Absage durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, sofern die Absage nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht.
D. Vertraulichkeit und Urheberrecht
D.1 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
D.2 Trainingsmaterialien
Alle vom Anbieter bereitgestellten Trainingsmaterialien, Unterlagen und Konzepte unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Verwendung außerhalb des vereinbarten Trainingskontexts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
E. Haftung
E.1 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
E.2 Kein Erfolgseintritt
Der Anbieter schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg, eine Verhaltensänderung oder sonstige Ergebnisse beim Auftraggeber. Der Trainingserfolg hängt wesentlich von der aktiven Mitarbeit des Auftraggebers ab.
F. Schlussbestimmungen
F.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des KSchG ist.
F.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
F.3 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.